1.1. Für alle Bestellungen durch Kunden bei der Firma Rosser & Partner Sanitäre Haustechnik Bern , einschliesslich Wartungen und Reparaturen, gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen.
1.2. Abweichende Vereinbarungen müssen schriftlich abgemacht und durch den Käufer sowie durch die Firma Rosser & Partner Sanitäre Haustechnik Bern unterzeichnet werden.
1.3. Mit dem Bestellen von Produkten oder Leistungen akzeptiert der Käufer die allgemeinen Geschäftsbedingungen.
2. Offerten und Vertragsabschluss
2.1. Offerten haben, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart, eine Gültigkeit von 3 Monaten
2.2. Sobald der Kunde die Offerte unterzeichnet zurückgesendet oder per E-Mail die Annahme bestätigt hat, gilt der Vertrag als abgeschlossen.
2.3. Bei Wartungsarbeiten, Reparaturen und Erweiterungen gilt der Vertrag durch mündliche Zustimmung des Käufers als angenommen.
2.4. Abbildungen, Produktebeschreibungen und technische Angaben sind unverbindlich. Die Firma Rosser & Partner Sanitäre Haustechnik Bern behält sich das Recht vor die Produkte jederzeit technisch oder visuell anzupassen.
3. Lieferfristen
3.1. Gegenseitig vereinbarte Liefertermine sind grundsätzlich einzuhalten, soweit die Produkte verfügbar sind.
3.2. Eine Lieferfristverlängerung kann entstehen
- Bei nachträglich durch den Käufer, abgeänderten Bestellungen.
- Bei nicht beeinflussbaren Ereignissen, wie z.B. durch höhere Gewalt, Unfälle, Lieferverzögerungen durch den Lieferanten, Betriebs- oder Verkehrsstörungen.
- Bei Rückstand der durch den Käufer auszuführenden Arbeiten oder vertraglichen Pflichten.
3.3. Eine Verschiebung des Liefertermins seitens des Käufers ist der Firma Rosser & Partner Sanitäre Haustechnik Bern rechtzeitig, mindestens 5 Arbeitstage im Voraus mitzuteilen.
4. Zahlungsbedingungen
4.1. Die Preise werden in Schweizer Franken (CHF) exklusive Mehrwertsteuer (MWST) angegeben. Gesetzliche Abgaben, z.B. MWST, werden dem Käufer zu den gültigen Ansätzen in Rechnung gestellt. Für die Rechnung sind die Produktpreise zum Zeitpunkt des Auftragseingangs massgeblich. Abzüge vom Rechnungsbetrag durch den Kunden sind nicht gestattet.
4.2. Die Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum zahlbar. Nach Ablauf der Zahlungsfrist gerät der Kunde ohne Mahnung in Verzug. Die Firma Rosser & Partner Sanitäre Haustechnik Bern ist nach dem Überschreiten der Zahlungsfrist berechtigt weitere Bestellungen zurückzuhalten oder abzulehnen ohne dass der Käufer von seinen Verpflichtungen befreit wird.
4.3. Bei Kunden, welche in Zahlungsverzug geraten, behalten wir uns das Recht vor, zukünftige Bestellungen/Lieferungen nur noch gegen Bar- oder Vorauszahlung anzunehmen/auszuführen.
5. Eigentumsvorbehalt
5.1. Die gelieferten Produkte bleiben im Besitz der Firma Rosser & Partner Sanitäre Haustechnik Bern bis zur vollständigen Bezahlung. Mit dem Vertragsabschluss ist die Firma Rosser & Partner Sanitäre Haustechnik Bern befugt, auf Kosten des Kunden einen Eigentumsvorbehalt in das entsprechende Register eintragen zu lassen.
6 Wiederruf
6.1. Die Firma Rosser & Partner Sanitäre Haustechnik Bern hat das Recht von einem abgeschlossenen Vertrag zurückzutreten, wenn der Käufer zahlungsunfähig ist.
6.2. Bei einer Stornierung durch den Kunden behält sich die Firma Rosser & Partner Sanitäre Haustechnik Bern das Recht vor, bereits getätigte Aufwände in Rechnung zu stellen.
7. Gewährleistung
7.1. Die Firma Rosser & Partner Sanitäre Haustechnik Bern garantiert die Mängelfreiheit und Funktionsfähigkeit der vertriebenen Produkte, sofern diese bestimmungsgemäss eingesetzt und gehandhabt werden.
7.2. Mängel infolge von Material-, Konstruktions- oder Verarbeitungsfehler sind der Firma Rosser & Partner Sanitäre Haustechnik Bern umgehend mitzuteilen.
7.3. Von der Materialgarantie ausgeschlossen sind Schäden durch unsachgemässe Handhabung oder sonstige Fremdeinwirkungen.
7.4. Die Garantie kann verweigert werden, solange der Käufer mit seiner Zahlung in Verzug ist.
7.5. Die Materialgarantie beträgt 2 Jahren ab Installationsdatum.
8. Gerichtsstand und anwendbares Recht
8.1. Der Gerichtsstand ist Bern.
8.2. Es gilt schweizerisches Recht.